Schutzimpfungen

Trotz richtiger Ernährung, Haltung und Pflege kann die Gesundheit Ihres Hundes durch gefährliche Infektionskrankheiten stark gefährdet werden.

Die Behandlung dieser Erkrankungen ist in den meisten Fällen sehr schwierig oder sogar aussichtslos bzw. wie bei der Tollwut verboten. Deshalb kann ein ausreichender Schutz nur durch rechtzeitge und regelmäßige Impfungen erzielt werden.

Impfungen von Tieren dürfen nur vom Tierarzt vorgenommen und im Impfpass dokumentiert werden.

Vor jeder Impfung muß gewährleistet sein, dass der Hund gesund, ausreichend ernährt und frei von Parasiten (besonders frei von Würmern) ist. Ein kranker bzw. geschwächter Organismus würde keine oder nur eine unzureichende Immunität als Reaktion auf die Impfung ausbilden.

Welpen können beim Züchter in der 7. oder 8. Lebenswoche zum ersten Mal geimpft werden, um Verluste zu vermeiden.

Da der Impfschutz in diesem Zeitraum aber noch durch die vom Muttertier erhaltenen Schutzstoffe beeinträchtigt werden kann, muss unbedingt eine Nachimpfung im Alter von 12 Wochen erfolgen. Lesen Sie weitere Informationen über die Impfung von Welpen.

Sind die lmpflinge zum Zeitpunkt der Erstimpfung älter als 12 Wochen, so genügt im allgemeinen eine Impfung, um eine sichere Immunität zu erzeugen.

Nur zum Schutz gegen Leptospirose und Parvovirose ist eine zweite Impfung – unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung – im Abstand von 2 bis 4 Wochen – immer notwendig.

Wiederholungsimpfungen in jährlichen Abständen sind zur Vorbeugung der Leptospirose, Parvovirose, des Zwingerhustens und der Tollwut notwendig, während Wiederholungsimpfungen nach jeweils 1-2 Jahren zur Verhinderung der Staupe und ansteckenden Leberentzündung in der Regel ausreichen.

Für die Schutzimpfung stehen Einzel- bzw. Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Welcher Impfstoff zu welchem Zeitpunkt angewendet werden soll, entscheidet der Tierarzt.